Das Domkapitel

CC EE
Consilium Capituli
Ecclesiae Eistettensis
Die Versammlung des Kapitels
der Kirche von Eichstätt

Das Domstift oder Domkapitel geht in seinen Anfängen auf ein Kloster zurück. Zu Beginn des 9. Jahrhunderts wurde es in ein weltliches Chorherrenstift umgewandelt und bald darauf die Trennung der Güter zwischen Bischof und Stift vollzogen. Das gemeinsame Gut der Stiftsherren, die inzwischen nicht mehr an das klösterliche Gemeinschaftsleben gebunden waren , wurde in einzelne Pfründe aufgeteilt. Die Mitgliederzahl betrug anfangs 70, wurde aber ständig reduziert und war zur Zeit der Säkularisation auf 28 begrenzt. Die Kapitulare und Domizellare bildeten das "Kapitel des Domstifts zu Eichstätt." Zumindest im Spätmittelalter hatten die wenigsten Domherren die Priesterweihe. Es waren vorrangig nachgeborene Söhne fränkischer und schwäbischer Adelsgeschlechter, die mit den Erträgen aus den Stiftsgütern, die gemeinschaftlich verwaltet wurden, ein standesgemäßen Auskommen fanden.
Nach außen wurde das Kapitel vom "Dompropst" vertreten. Die innere Leitung stand dem Domdekan zu, der dadurch auch Priester sein musste. Die "Domherren" waren in der Verwaltung des Bistums tätig und assistierten dem Bischof bei feierlichen Gottesdiensten und Repräsentationspflichten. In sogenannten "Wahlkapitulationen" errangen sie sich großen Einfluss auf die Besetzung des Bischofstuhls und auf die Leitung des Bistums.
Neben Aufgaben im Dienste des Bischofs besaß das Domkapitel auf Grund seiner Besitzungen auch bedeutende weltliche Machtbefugnisse. In dieser Funktion war es eine eigenständige Institution und völlig unabhängig vom Bischof, der lediglich als geistliches Oberhaupt dem Bistum vorstand. Als Fürstbischof herrschte er über ein eigenes Territorium: das Hochstift Eichstätt

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