Vorwort

Die "Ehehaft der Hofmark zu Wolferstatt" von 1571 ist das älteste überlieferte Schriftgut aus dem Archivbestand der Gemeinde und als historische Quelle für die Heimatgeschichte von unschätzbarem Wert.
Die Einflussnahme der Neuburger Fürsten als Landesherrn und des Eichstaetter Domkapitels als Hofmarksherrschaft findet hier ebenso seinen Niederschlag wie die alten - zum Teil mündlich - überlieferten Regularien im bäuerlich geprägten Alltgagslebens der Wolferstädter Bevölkerung.
Eine endlos lange Zeit - und dies nicht nur nach der Zahl der Jahre - scheint uns von damals zu trennen. Allein die Fremdartigkeit von Schrift und Sprache erschwert den Zugang zu den überlieferten Schriften und deren Verständnis.
Um dem interessierten Leser die Lektüre dieses Dokuments zu erleichtern, habe ich versucht, die Schriftsätze in eine gängige und lesbare Form zu übertragen. Um die historische Originalität zu wahren, wurde auf "Übersetzungen" in den heutigen Sprachgebrauch und neuzeitlicher Rechtschreibung sowie auf inhaltliche Interpretation verzichtet. Manche Redewendungen und Ausdrucksweisen sind unserem Sprachverständnis fremd und bedürfen einer sprachlichen wie auch sachlichen Klärung. Diese finden Sie zum Teil im Kapitel "Wolferstattische Ehehaft"
Möge die "Ehehaft der Hofmark zu Wolferstatt" im neuen Kleid möglichst vielen Interessierten ein Anreiz sein, mit Phantasie und Forscherdrang der Vergangenheit nachzuspüren, um dadurch die Bedingungen, unter denen unserer Vorfahren vor mehr als 400 Jahren lebten, besser verstehen zu können.

Wolferstadt im Mai 1999

Anselm Wiedemann

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Hofmarkbereich


Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Ehehaftbuch von 1571

1.Vorwort
2.Hofmarkbereich
3.Wirte, Vorkommnisse innerhalb bzw.außerhalb der Hofmark
4.Weiderecht und Mühlenordnung
5.Baugeding- Teilnahme
.6.Verpflichtung der Räte
7.Schanden und Schmähen - Maße und Gewichte - Bauen - Bader
8.Zehent - Fleischbank - Tanzplatz
9.Erbwege - Erblucken - Nachtweid - Holzordnung
10.Waffen - Maße der Wirte - Meier
11.Faselvieh - Weideordnung
12.Innere Sicherheit - Bedrohungen
13.Zweitwohnung - Hausfrieden - Juden - Gotteslästerung - Hehlerei
14.Vierer - Huldigung - Dorfver-sammlung - verbotene-Waffen
15.Zuwanderung - Abwanderung - Zäune - Feuerschutz - Viehschäden
16.Vorfälle außerhalb der Hofmark
Grundstücksgrenzen -Grasen - Schaden durch Vieh
17.Zäune - Erblucken - Brunnen
18.Malefiz-Artikel 1
19.Malefiz-Artikel 2
20.Malefiz-Artikel 3
21.Malefiz-Artik4el