Wolferstadt im Lichte der Ehehaft von 1571

."Hochwürdige, hochwohledelgeborene, hoch - und wohlgeborene, gestrenge, gnädige und hochgebietende Herrn"

So beginnt ein Schreiben , das vor über 300 Jahren der Wolferstädter Kastner an seine Vorgesetzten im Domkapitel zu Eichstätt gerichtet hat. Der Zeitgenosse unseres Jahrhunderts mag über diese übertrieben-schwulstige Anrede schmunzeln, für unsere Vorfahren drückte sie die Wirklichkeit einer Gesellschaftsordnung aus, in die sie hineingestellt, hineingeboren waren und wo jedem sein begrenzter Lebensbereich zugewiesen war. Eine kleine Minderheit war von Geburt "hoch-wohl-edel-geboren" und damit zum Gebieten bestimmt, während die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung niedrig geboren und deshalb als Untertanen zu gehorchen und zu dienen hatte.

Eine endlose Spanne - und dies nicht nur an Jahren - scheint uns von dieser Zeit zu trennen. Dabei stoßen wir bei uns im Dorf auf genügend Zeugnisse und Zeugen unserer geschichtlichen Vergangenheit ,denen wir kaum Beachtung schenken. Wir gehen am Zehentstadel vorbei oder am Kastenhaus, reden von der "Vorstadt", vom "Zehentstadel" , gebrauchen die alten Hausnamen wie: "beim Kastner", "beim Zollbauer", "beim Bständner", "beim Baderveri" und wir begegnen den alten geheimnisvollen Sühnesteinen, unscheinbare Zeichen und unwichtig im Alltag unserer Zeit, lebendige Wirklichkeit jedoch in der Welt unsere Vorfahren.
Es ist nicht einfach, sich aus heutiger Sicht ein realistisches Bild der Lebens-und Arbeitswelt unserer Vorfahren zu machen, so wie es vor 400 Jahren Wirklichkeit war. Für die einen Zeitgenossen ist es das "finstere Mittelalter", für die anderen die "gute alte Zeit." Für eine möglichst objektive Einschätzung der damaligen Lebenverhältnisse bieten die vorhandenen schriftlichen Aufzeichnungen konkrete Hinweise. In erster Linie ist hier die "Wolferstattischen Ehehaft" von 1571 zu nennen. Sie war Jahrhunderte lang wegweisend für das bäuerlich geprägte Dorfleben in Wolferstadt.

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Was ist eine Ehehaft?


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Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Wolferstadt im Lichte der Ehehaft von 1571

Einleitung
Was bedeutet "Ehehaft"?
Neufassung von 1571
Fürstentum Neuburg
Das Domkapitel
Der Bereich der Hofmark
Die Bewohner
Allmende
Feldfrevel, Viehschäden, Zaunschäden, Gewässer
Weideordnung, Viehhirte, Zuchtviehhaltung, Nachtweide
Kastner - Richter - Vogt
Das ""Baugeding": Einberufung, Teilnahme
Dorf-, Pacht- und Gerichtsversammlung
Gerichtspersonen: Vereidigung
Die Vierer
Der Meier
Der Flurer
Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit
Das Dorfgericht:
Innere Sicherheit: Waffen, Bedrohungen, Hausfrieden, Gottesläserung
Strafvollzug vor Ort
Ehehaftgwerbe: Maße und Gewichte-Dorfwirtschaften
Dorfmetzger-Tanzplatz -Dorfbader - Müller
Feuerschutz
Epilog, Schluss