Das Hofmarkgericht

Ein Spektakel außergewöhnlicher Art bot sich den Wolferstädtern, wenn der Dorfplatz zur Stätte des öffentlichen Strafvollzuges an Personen wurde, die wegen Vergehen des „Schmähens und Schandens“ für schuldig befunden worden waren. Unverbesserliche Lästermäuler und Streitsüchtige, meist weiblichen Geschlechts, wurden in die „Geige geschlagen“ und wer durch einen ungebührlichen Lebenswandel unangenehm auffiel, musste dafür an der „Schandsaul“ büßen oder wurde vom Amtsknecht um den „Röhrenkasten "gepaukt“.Die Verurteilten waren so dem Gespött der Bevölkerung ausgesetzt, wodurch man sich eine nachhaltig abschreckende Wirkung versprach. Männliche Übeltäter verbüßten ihre Strafen dagegen in der Kerkerzelle im Zehentstadel, wo als strafverschärfendes Mittel der „Bock“ besonders gefürchtet war. Dem Delinquenten wurden Beine und Hände in einen Holzblock eingespannt. Die dadurch verursachte unnatürliche Körperhaltung wurde beonders unangenehm und schmerzlich empfunden

Derartige Strafen dienten in erster Linie der Disziplinierung und Einschüchterung der Bevölkerung. Sie belasteten den Dorffrieden, schürten Angst und Misstrauen und öffneten Denunziationen Tür und Tor. In dieser unguten Atmosphäre kam es vielfach zu Auswüchsen, die mancherorts, wie z.B. in Wemding oder Nördlingen in den berüchtigten Hexenverfolgungen gipfelten

"an der Schandsaul"

"in der Schandgeige"

"im Bock"

"Lästerstein"


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Das Hofmarkgericht
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Von der Hofmark zur politischen Gemeinde