Eehafft der Hofmark

zue Wolferstatt

So der Durchleichtig Hochgeborn Fürst und Herr

Herzog Philipp Ludwig Pfalzgraff mit dem

Ehrwürdigen Thumb Capitul zu Eystett

Sich verglichen hat
t

Und Sendt das die Puncten,
die mann Jerlich daselbs auf dem Bawgeding der Gemein
Offentlich fürlesen Auch darob halten Soll

Erstlich, soll sich solcher Hofmarksbezirk so weit erstrecken
wie Jezt dato des Dorffs Heuser und Stedel,
auch derselben Anstossenden gertten,
die Ohne Mittel gartten Recht haben, vor Augen stehen,
Alles lauth und Inhalt des Fürstlichen Aufgerichten vertrags,
so sich mit dato dises Ehehafft Brieffs vergleichen
und dises pezirks Innsunderheit meldung und Ausweisung thuet.

Hofmarkbereich begrenzt durch einen Etterzaun

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Wirte, Zuständigkeiten...


Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Ehehaftbuch von 1571

1.Vorwort
2.Hofmarkbereich
3.Wirte, Vorkommnisse innerhalb bzw.außerhalb der Hofmark
4.Weiderecht und Mühlenordnung
5.Baugeding- Teilnahme
.6.Verpflichtung der Räte
7.Schanden und Schmähen - Maße und Gewichte - Bauen - Bader
8.Zehent - Fleischbank - Tanzplatz
9.Erbwege - Erblucken - Nachtweid - Holzordnung
10.Waffen - Maße der Wirte - Meier
11.Faselvieh - Weideordnung
12.Innere Sicherheit - Bedrohungen
13.Zweitwohnung - Hausfrieden - Juden - Gotteslästerung - Hehlerei
14.Vierer - Huldigung - Dorfver-sammlung - verbotene-Waffen
15.Zuwanderung - Abwanderung - Zäune - Feuerschutz - Viehschäden
16.Vorfälle außerhalb der Hofmark
Grundstücksgrenzen -Grasen - Schaden durch Vieh
17.Zäune - Erblucken - Brunnen
18.Malefiz-Artikel 1
19.Malefiz-Artikel 2
20.Malefiz-Artikel 3
21.Malefiz-Artik4el