Neufassung von 1571

Nach den Bauernunruhen des Jahres 1525 verstärkte der Adel seinen Einfluss und seinen Druck auf die Dorfherrschaft und schränkte die alten überkommenen Rechte und Freiheiten ein. An die Stelle der ursprünglich relativ weitgehenden Selbstverwaltung trat nun eine zunehmende Bevormundung und ein deutliches Übergewicht feudaler Interessen.
Unter diesem Aspekt muss auch die "Wolferstattische Ehehaft" von 1571 gesehen werden.

Ehehaft der Hofmarck zue
Wolfferstatt so der durchleichtig hochgeboren Fürst
und Herr, Herzog
Philipp Ludwig, Pfalzgraff mit dem ehr -
würdigen Thumb Capitul zue Eystett sich verglichen hatt
Und sindt das die Punkte, die mann Jerlich
daselbst auf dem Bawgeding der Gemain öffent-
lich vorlesen und auch darob halten soll.

Sie ist die überarbeitete Fassung einer früheren Dorfordnung und das Ergebnis einer Übereinkunft des Fürstentums Neuburg mit dem Domkapitel Eichstätt, in der beide Herrschaften u.a. ihre territorialen Machtbereiche und ihre herrschaftlichen Zuständigkeiten festlegten. Während im administrativen Bereich die Fremdbestimmung durch außerdörfliche Herrschaften – Hofmarkherrschaft und Landesherr - deutlich wurde, verblieben Angelegenheiten der „bäuerlichen gemain“, die vor allem die Bewirtschaftung der Felder, den Arbeitsablauf im bäuerlichen Jahr und die unmittelbaren Erfordernisse des dörflichen Zusammenlebens regelten, der Entscheidungsbefugnis der Dorfgemeinschaft erhalten. Rechtliche Grundlage war das Gewohnheitsrecht, das in den Bestimmungen der Ehehaft schriftlich niedergelegt war.
250 Jahre lang war diese Dorfordnung gültig bis sie dann zu Beginn des vorigen Jahrhunderts in Folge der politischen Umwälzungen zur Zeit Napoleons beseitigt wurde. Sie war so etwas wie das Grundgesetz oder die Verfassung der Hofmark Wolferstadt, woran sich das dörfliche Leben orientierte.

Die bestimmenden Herrschaftsträger

Es geht hier also um einen Vergleich zwischen den beiden maßgeblichen und rivalisierenden Herrschaften ,

den Pfalzgrafen des Fürstentums Neuburg

und dem Domkapitel von Eichstätt

und sollte einen jahrzehntelangen Rechtsstreit um die Hofmark Wolferstadt beilegen.

Gemälde von Ernst Steinacker
Es zeigt symbolisch die beiden Machtzentren Eichstätt und Neuburg sowie Zehentstadel, Kirche und Kastenhaus für die Hofmark Wolferstadt


Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Wolferstadt im Lichte der Ehehaft von 1571

Einleitung
Was bedeutet "Ehehaft"?
Neufassung von 1571
Fürstentum Neuburg
Das Domkapitel
Der Bereich der Hofmark
Die Bewohner
Allmende
Feldfrevel, Viehschäden, Zaunschäden, Gewässer
Weideordnung, Viehhirte, Zuchtviehhaltung, Nachtweide
Kastner - Richter - Vogt
Das ""Baugeding": Einberufung, Teilnahme
Dorf-, Pacht- und Gerichtsversammlung
Gerichtspersonen: Vereidigung
Die Vierer
Der Meier
Der Flurer
Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit
Das Dorfgericht:
Innere Sicherheit: Waffen, Bedrohungen, Hausfrieden, Gottesläserung
Strafvollzug vor Ort
Ehehaftgwerbe: Maße und Gewichte-Dorfwirtschaften
Dorfmetzger-Tanzplatz -Dorfbader - Müller
Feuerschutz
Epilog, Schluss