Der Rath

Die 8 Gerichtspersonen bildeten den sogenannten "Rath". Bevor das Gericht zusammentrat, wurden zunächst vom Richter die Schöffen oder Räte über ihre Pflichten aufgeklärt und vereidigt.

Verpflichtung der Räte

Pflicht eines Raths

Ihr werdet geloben und schwören, daß ihr meinen
Herren vom Capitel des Thumbstifts zue Aichstett
getrew, gewehr und gehorsamb sein wollet, ihren
und des Capitels Nuz und Frommen finden und
Schaden wenden und ihnen gewartten als euren
rechten Herrn, ihnen auch rathen al so oft jeder
gefordert werdt, was ihr verstehet ihnen und
ainer gemain das nützlichste und beste zue sein.
Auch gemainen Nutz, Raths Haimblichkeit verschweigen
und also gemeinen Nutz trewlich helfen betrachten
und fürdern. Daß ihr auch Urtheil sprechen wollt
nach eurem Guetdünken und nach Herkommen
und Gewohnheit des Pawdings, dem Armen als
dem Reichen, darinnen nichts anstechen; Würth
und Gaab, Freundschaft, Feindschaft, noch keiner-
lei ander Sach, sonnder allein Gott und
das heilige Recht vor Augen halten als er dann
am Jüngsten Gericht solches verantworten wollet,
getrewlich und ohne geverlich.

Die Mitglieder des Rates wurden also in die Pflicht genommen,

1.

den Herren vom Domkapitel treu und gehorsam zu dienen,sie als rechtmäßige Obrigkeit anzuerkennen und für deren Interessen einzutreten

2.

Der Dorfherrschaft mit Rat und Tat zur Seite zu stehen,

3.

Wohl und Nutzen der Dorfgemeinschaft zu mehren,

4.

Vertraulichkeit zu wahren

5.
nach Gewissen und dem Gewohnheitsrecht zu urteilen,

6.
gerecht und unparteiisch zu sein.

Sie sollten der Hofmarkherrschaft "rathen, sooft sie dazu aufgefordert". In gemeinsamer Verantwortung und gegenseitiger Abstimmung sollten wichtige Bereiche des dörflichen Lebens geregelt werden. Bei Rechtsstreiten u.a. mit auswärtigen Herrschaften hatten die Gerichtspersonen durchaus ein wichtiges Wort mitzureden. So erscheinen beispielsweise bei den fast 300 Jahre lang geführten Grenz- und Weiderechtsstreitigkeiten mit Otting häufig Wolferstädter "Gerichtspersonen" als Zeugen und Gutachter.

Vereidigung:

Die Wichtigkeit und Bedeutung ihres Amtes wurde durch eine formelle Vereidigung unterstrichen, indem jeder einzeln die Eidesformel sprach:

Aydt Schwuer
Als ich mit wortten unnderricht bin, darauf ich
mein trew gegeben hab, dem will ich trewlich
nachkommen ohn alles geverdt als mir Gott
helf und sein heyligs wortt

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die Vierer


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Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Wolferstadt im Lichte der Ehehaft von 1571

Einleitung
Was bedeutet "Ehehaft"?
Neufassung von 1571
Fürstentum Neuburg
Das Domkapitel
Der Bereich der Hofmark
Die Bewohner
Allmende
Feldfrevel, Viehschäden, Zaunschäden, Gewässer
Weideordnung, Viehhirte, Zuchtviehhaltung, Nachtweide
Kastner - Richter - Vogt
Das ""Baugeding": Einberufung, Teilnahme
Dorf-, Pacht- und Gerichtsversammlung
Gerichtspersonen: Vereidigung
Die Vierer
Der Meier
Der Flurer
Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit
Das Dorfgericht:
Innere Sicherheit: Waffen, Bedrohungen, Hausfrieden, Gottesläserung
Strafvollzug vor Ort
Ehehaftgwerbe: Maße und Gewichte-Dorfwirtschaften
Dorfmetzger-Tanzplatz -Dorfbader - Müller
Feuerschutz
Epilog, Schluss