Die 8 Gerichtspersonen bildeten den sogenannten "Rath". Bevor das Gericht zusammentrat, wurden zunächst vom Richter die Schöffen oder Räte über ihre Pflichten aufgeklärt und vereidigt.
Sie sollten der Hofmarkherrschaft "rathen, sooft sie dazu aufgefordert". In gemeinsamer Verantwortung und gegenseitiger Abstimmung sollten wichtige Bereiche des dörflichen Lebens geregelt werden. Bei Rechtsstreiten u.a. mit auswärtigen Herrschaften hatten die Gerichtspersonen durchaus ein wichtiges Wort mitzureden. So erscheinen beispielsweise bei den fast 300 Jahre lang geführten Grenz- und Weiderechtsstreitigkeiten mit Otting häufig Wolferstädter "Gerichtspersonen" als Zeugen und Gutachter.
Die Wichtigkeit und Bedeutung ihres Amtes wurde durch eine formelle Vereidigung unterstrichen, indem jeder einzeln die Eidesformel sprach:
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